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   OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97   

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OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97 (https://dejure.org/1997,3710)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1997 - 26 UF 31/97 (https://dejure.org/1997,3710)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 26 UF 31/97 (https://dejure.org/1997,3710)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 301
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97
    Der Versorgungsausgleich findet seine gesetzliche Grundlage in dem Gedanken der einmal auf Lebenszeit angelegt gewesenen ehelichen Lebensgemeinschaft und der damit begründeten Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten, die dazu führt, daß beim Zerbrechen der ehelichen Lebensgemeinschaft die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften gemäß dem ursprünglichen Zweck der beiderseitigen Alterssicherung nunmehr auf die Ehegatten aufzuteilen sind (vgl. BGH FamRZ 1981, 944, 945 und 1979, 477, 479).
  • BGH, 30.05.1979 - IV ZR 160/78

    Anmeldefrist für Stationierungsschäden für Privatversicherer

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97
    Die Berufung ist zulässig und zwar nicht nur gegen die im Verbund mit dem Scheidungsausspruch erfolgte Abweisung des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs, sondern auch gegen das Scheidungsurteil als solches allein mit dem Ziel der Wiederherstellung des Verbundes mit der abgetrennten Folgesache nachehelicher Unterhalt (§ 511 ZPO; vgl. Zöller/Philippi, 20. Auflage, § 628 Rn. 13; BGH, NJW 1979, 1603).
  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht -

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97
    Der Senat läßt offen, ob in Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung zum "Heraufziehen" einer in der ersten Instanz noch anhängigen, aber entscheidungsreifen Folgesache der Verbund im Ergebnis auch im Berufungsverfahren durch gleichzeitige Entscheidung über die abgetrennte, aber entscheidungsreife Folgesache hätte hergestellt werden können (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 459 und 890 sowie OLG Hamm, FamRZ 1990, 1255; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Auflage, § 628 Rn. 18, Zöller/Philippi, a.a.O. § 628 Rn. 14 und Klauser in: Münchener Kommentar zur ZPO, § 628 Rn. 15).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97
    Der Versorgungsausgleich findet seine gesetzliche Grundlage in dem Gedanken der einmal auf Lebenszeit angelegt gewesenen ehelichen Lebensgemeinschaft und der damit begründeten Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten, die dazu führt, daß beim Zerbrechen der ehelichen Lebensgemeinschaft die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften gemäß dem ursprünglichen Zweck der beiderseitigen Alterssicherung nunmehr auf die Ehegatten aufzuteilen sind (vgl. BGH FamRZ 1981, 944, 945 und 1979, 477, 479).
  • OLG Hamm, 01.02.1990 - 1 UF 283/89

    Regelung des (schuldrechtlichen) Versorgungsausgleichs; Zeitratierliche

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97
    Der Senat läßt offen, ob in Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung zum "Heraufziehen" einer in der ersten Instanz noch anhängigen, aber entscheidungsreifen Folgesache der Verbund im Ergebnis auch im Berufungsverfahren durch gleichzeitige Entscheidung über die abgetrennte, aber entscheidungsreife Folgesache hätte hergestellt werden können (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 459 und 890 sowie OLG Hamm, FamRZ 1990, 1255; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Auflage, § 628 Rn. 18, Zöller/Philippi, a.a.O. § 628 Rn. 14 und Klauser in: Münchener Kommentar zur ZPO, § 628 Rn. 15).
  • OLG Köln, 15.05.2018 - 14 UF 32/18

    Zulässigkeit der Abtrennung einer Güterrechtssache aus dem Scheidungsverbund

    Die Antragsgegnerin, die sich gegen eine Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von über 170.000 EUR verteidigt und die ihrerseits eine Ausgleichsforderung in Höhe von über 75.000 EUR geltend macht, hat ein durch § 137 Abs. 1 FamFG gesetzlich geschütztes Interesse daran, ihren Status als Ehefrau nicht zu verlieren, ohne dass eine Regelung über die güterrechtlichen Folgen der Ehe getroffen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.7.1997 - 26 UF 31/97, juris Rn. 4; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.3.2011 - 6 UF 128/10, juris Rn. 25).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2011 - 6 UF 128/10

    Scheidungsverbundverfahren: anwendbares Verfahrensrecht; Zulässigkeit der

    Danach ist Sinn und Zweck des Verbundes die Vermeidung der Rechtslage, die dadurch eintreten kann, dass ein Beteiligter seinen Status als Ehegatte durch die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs verliert, ohne dass eine Regelung über die Folgen getroffen ist (vgl. zu § 628 S. 1 Nr. 4 ZPO a.F. Senatsurteil vom 10. September 2009 - 6 UF 40/09 -, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 64; OLG Köln, FamRZ 1998, 301).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2002 - 9 UF 120/02

    Rentenanwartschaften; Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Kurze Ehezeit;

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587c Nr. 1 BGB dann in Betracht kommen kann, wenn eine extrem kurze Ehezeit vorliegt (vgl. BGH, FamRZ 1981, 944; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 31. Oktober 1997 - 6 UF 40/97 ; OLG Köln, FamRZ 1998, 301; Staudinger/Eichenhofer (1998), § 1587c, Rz. 26; Schwab/Hahne, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., VI, Rz. 275, jeweils m.w.N.), wobei es für die Frage, ob eine Ehe von kurzer Dauer war, auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ankommt (vgl. BGH, a.a.O.).

    Auch kommt die Anwendung der Härteklausel dann in Betracht, wenn die Parteien niemals eine Lebensgemeinschaft aufgenommen haben (vgl. etwa: OLG Köln, FamRZ 1998, 301, 302).

  • OLG München, 28.10.2022 - 12 UF 712/22

    Abtrennung einer Folgesache

    Die Antragsgegnerin, die sich gegen eine Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von über 170.000 Euro verteidigt und die ihrerseits eine Ausgleichsforderung in Höhe von 285.000 Euro geltend macht, hat ein durch § 137 Abs. 1 FamFG gesetzlich geschütztes Interesse daran, ihren Status als Ehefrau nicht zu verlieren, ohne dass eine Regelung über die güterrechtlichen Folgen der Ehe getroffen ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 1998, 301).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 16 UF 65/08

    Scheidungsverbundverfahren: Unzumutbare Härte als Voraussetzung einer Abtrennung

    Danach ist Sinn und Zweck des Verbundes die Vermeidung der Rechtslage, die dadurch eintreten kann, dass eine Streitpartei ihren Status als Ehegatte durch die Rechtskraft des Scheidungsurteils verliert, ohne dass eine Regelung über die Folgen getroffen ist (OLG Köln, FamRZ 1998, 301).
  • OLG Saarbrücken, 10.09.2009 - 6 UF 40/09

    Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt;

    Danach ist Sinn und Zweck des Verbundes die Vermeidung der Rechtslage, die dadurch eintreten kann, dass eine Streitpartei ihren Status als Ehegatte durch die Rechtskraft des Scheidungsurteils verliert, ohne dass eine Regelung über die Folgen getroffen ist (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 64; OLG Köln, FamRZ 1998, 301).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03

    Ehescheidung: Abtrennung einer Folgesache trotz langer Verfahrensdauer nur bei

    Danach ist Sinn und Zweck des Verbundes die Vermeidung der Rechtslage, die dadurch eintreten kann, dass eine Streitpartei ihren Status als Ehegatte durch die Rechtskraft des Scheidungsurteils verliert, ohne dass eine Regelung der Folgen getroffen ist (OLG Köln, FamRZ 1998, 301).
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